Unparteilichkeitserklärung

Die Zertifizierungsstelle bzw. Validierungs- und Verifizierungsstelle Intechnica Cert GmbH ist zur Unparteilichkeit verpflichtet und ist sich der Bedeutung der Unparteilichkeit bei der Durchführung ihrer Zertifizierungstätigkeiten bzw. Validierungs- und Verifizierungstätigkeit-en bewusst. Interessenkonflikte werden bereits vor Abgabe eines Angebots ausgeräumt, um die Objektivität der Zertifizierungstätigkeiten bzw. Validierungs- und Verifizierungstätigkeit-en sicherzustellen.

Wir erklären, dass wir die Unparteilichkeit sicherstellen durch:
– Prüfung jedes neuen Kunden vor Angebotsabgabe auf mögliche Interessenkonflikte
– Ablehnung von Anträgen auf Zertifizierungen/ Validierungen/ Verifizierungen, wenn die Unparteilichkeit nicht gewährleistet ist.
– Beratungsverbot für Managementsysteme und EU-EHS für die Intechnica Cert GmbH. Die Zertifizierungsstelle/ Validierungs- und Verifizierungsstelle erbringt keine Beratungsdienstleistung zum Aufbau von Managementsystemen.
– Mitwirkung bei der Zertifizierung/ Validierung/ Verifizierung als Auditor/EU-EHS-Prüfer oder leitender Auditor/EU-EHS-Prüfer erst nach einem gewissen Zeitabstand (gemäß Festlegung FP06 Interessenskonflikte), wenn interne Audits oder Beratung bei diesem Kunden durch den vorgesehenen Auditor/EU-EHS-Prüfer durchgeführt wurden.
– das Schließen von Verträgen für die Durchführung der Audits ggf. mit den Auditoren/ EU-EHS-Prüfern als Einzelpersonen. Beratungsorganisationen werden nicht mit der Durch-führung von Audits beauftragt.
– Ergreifen geeigneter Maßnahmen, wenn sich aus den Tätigkeiten anderer Personen, Stellen oder Organisationen eine Gefährdung der Unparteilichkeit ergibt die die Gefähr-dung der Unparteilichkeit beseitigen.
– Konsultation unseres Ausschusses zur Sicherung der Unparteilichkeit. Die Zertifizier-ungsstelle legt dem Ausschuss die wirtschaftlichen Voraussetzungen und Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenskonflikten vor und belegt so, dass ihre Unparteilichkeit nicht durch wirtschaftlichen, finanziellen oder sonstigen Druck gefährdet wird.

Alle an der Zertifizierungstätigkeit/ Validierungs- und Verifizierungstätigkeit beteiligten in-ternen und externen Mitarbeiter gewährleisten die Unparteilichkeit durch Anerkennung die-ses Regelwerkes. Sie sind in ihrer Einschätzung nicht weisungsgebunden.
Im Zertifizierungsauftrag/ Validierungs- und Verifizierungsauftrag an das interne als auch externe Personal verlangt die Zertifizierungsstelle/ Validierungs- und Verifizierungsstelle, jede der Person bekannte Situation offen zu legen, die sie selbst oder die Zertifizier-ungsstelle/Validierungs- und Verifizierungsstelle vor Interessenkonflikte stellen könnte. Die-ses Personal, sowohl internes als auch externes, wird nicht eingesetzt bis es darlegt hat, dass kein Interessenkonflikt besteht.

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