Beschwerden-/ Einspruchsverfahren

Unser Ziel ist es, Ihre Beschwerden und Einsprüche zu Zertifizierungs- und Verifizierungsverfahren schnell zu bear-beiten und daraus sinnvolle und nachhaltige Maßnahmen abzuleiten.
Beschwerden und Einsprüche sollten schriftlich – per Brief oder per E–Mail (certification@intechnica.de) – an uns übermittelt werden.
Eingehende Meldungen werden bestätigt und nach Sammlung aller erforderlichen Informationen von der Leitung der Zertifizierungsstelle weiterbearbeitet. Nach Eingang der Meldungen prüfen wir unvoreingenommen und intensiv die Beschwerde oder den Einspruch. Es wird ein Lösungsvorschlag von der Stelle erarbeitet.

Sollte es zu keiner einvernehmlichen Lösung bei Beschwerden kommen, wird unser Ausschuss zur Sicherung der Unparteilichkeit hinzugezogen. Dessen Entscheidung ist bindend für den Beschwerdeführer und die Zertifizierungsstelle.
Unser Ziel ist es, Beschwerden und Einsprüche in vollem Umfang zu bearbeiten und schriftlich zu beantworten.

Begriffsdefinition

– personenbezogen: Beschwerde über die Unzufriedenheit mit dem Verhalten eines Mitarbeiters / Auditors der Intechnica Cert GmbH
– Drittbeschwerde: Beschwerde eines Dritten über einen von der Intechnica Cert GmbH zertifizierten Kunden
– verfahrensbezogen: Einspruch zum Erklären des Nichteinverständnisses mit dem Ergebnis der Konformitätsbewertung.

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