Zertifizierungsprozess

Zertifizierung von Managementsystemen:

– Umweltmanagementsysteme gemäß EMAS III (VO (EG) Nr. 1221/2009)
– Umweltmanagementsysteme gemäß ISO 14001
– Qualitätsmanagementsysteme gemäß ISO 9001
– Gesundheitsschutz und Arbeitssicherheit gemäß ISO 45001, BS OHSAS 18001.
– Energiemanagementsysteme gemäß ISO 50001

Die Vorbereitung einer Zertifizierung:

– Bitte senden Sie uns nach telefonischem Erstkontakt das ausgefüllte Datenaufnahmeblatt
– Auf der Basis dieser Informationen prüfen wir die Machbarkeit ihres Zertifizierungswunsches und erarbeiten ein Angebot.
– Mit Ihrer Beauftragung des Angebotes, wird eine verbindliche Zertifizierungsvereinbarung für 3 Jahre geschlossen. Das ausgestellte Zertifikat ist ebenfalls 3 Jahre gültig.
– Während der Zertifizierungsperiode werden im Standardverfahren ein Zertifizierungsaudit sowie zwei Überwachungsaudits durchgeführt.

In drei Schritten zum Zertifikat:

– Vorbereitungsphase
– Phase 1 Audit (Dokumentenprüfung / vor-Ort)
– Phase 2 Audit (Prüfung vor Ort)
– Vergabe des Zertifikates

1. Vorbereitungsphase (durch die Zertifizierungsstelle)

Zusammenstellung und Benennung des Auditteams. Das Auditteam ist verantwortlich für die gesamte Auditdurchführung.

2. Zertifizierungsaudit

Phase 1
Die Phase 1 des Zertifizierungsaudits wird durchgeführt, um ausreichend Informationen dafür zu erhalten, dass die grundlegenden Anforderungen für ein wirksames Managementsystem erfüllt sind. Der Leadauditor überprüft die Dokumentation auf Vollständigkeit der Erfüllung der Anforderungen des relevanten Standards.

Phase 2
Die Phase 2 des Zertifizierungsaudits findet in der Organisation, bzw. im Unternehmen statt. Die im Anwendungsbereich Bereiche werden vor Ort überprüft. Die Durchführung des Audits besteht aus folgenden Schritten:
– Vorbereitung (Auditprogramm) – der Leadauditor erarbeitet ein Auditprogramm mit Zeitangaben und Anforderungen für die Teilnahme der zu befragenden verantwortlichen Personen.
– Realisierung – Durchführung des Audits vor Ort.
– Abschlussgespräch – das Auditteam stellt die Ergebnisse des Audits vor und der Termin für die Erledigung von eventuell festgestellten Abweichungen wird festgelegt.
– Evaluation (Auswertung) – im Auditbericht sind die Feststellungen zusammengestellt. Dieser Bericht wird vom Leadauditor erstellt. Er ist verantwortlich für die Vollständigkeit und Präzision des Berichtes. Er stellt sämtliche Kommentare der Auditoren und der technischen Experten, welche am Audit teilgenommen haben, zusammen.

3. Vergabe des Zertifikates

Die Dokumentation des Leadauditors wird in der Zertifizierungsstelle überprüft. Wenn keine Faktoren gefunden werden, welche die Dokumentation und die Empfehlung des Leadauditors in Frage stellen könnten, wird das Zertifikat erstellt und vom Leiter der Zertifizierungsstelle unterzeichnet.

Nichterteilung des Zertifikates

Bei Nichtkonformitäten muss die zufriedenstellende Durchführung der Korrekturen und Korrekturmaßnahmen innerhalb eines festgelegten Zeitraumes nachgewiesen werden. Die Verifizierung der Wirksamkeit kann aufgrund der Dokumentation erfolgen oder bei Bedarf auch vor Ort. Die ggf. anfallenden Mehrkosten sind vom Auftraggeber zu tragen. Wurden die Nichtkonformitäten nicht vollständig behoben oder sind die Voraussetzungen für eine Zertifikatserteilung nicht gegeben, wird das Zertifizierungsverfahren ohne Erteilung eines Zertifikats abgeschlossen.

Überwachungsaudits

Die Zertifizierungsstelle führt während der Vertragslaufzeit einmal im Jahr sog. Überwachungsaudits durch. Überwachungsaudit werden analog dem Zertifizierungsaudit durchgeführt. Der Leadauditor erstellt einen Auditbericht.

Erneuerung des Zertifikats / Re-Zertifizierung

Vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeit des Zertifikates ist ein Rezertifizierungsaudit notwendig. Das Rezertifizierungsaudit sollte dabei so frühzeitig stattfinden, dass der Abschluss des Verfahrens vor dem Ablauf des alten Zertifikates erfolgt – also in der Regel spätestens 4 Wochen vorher.
Der Ablauf folgt im Wesentlichen dem Verfahren für die Erstzertifizierung – allerdings ohne Stufe 1 Audit. Mit einem Rezertifizierungsaudit wird die Konformität und Wirksamkeit des Managementsystems als Ganzes bewertet und die Anwendbarkeit auf den Geltungsbereich der Zertifizierung bestätigt.
Ein neues Zertifikat wird ausgestellt, welches wiederum 3 Jahre gültig ist.

Übernahme von akkreditierten Zertifizierungen

Die Übernahme von akkreditierten Zertifizierungen erfolgt bei bestehenden Zertifikaten von anderen Konformitätsbewertungsstellen. Ein Rezertifizierungsaudit durch Intechnica Cert muss wenigstens drei Monate vor Ablauf des Zertifikates durchgeführt werden.

Erweiterung und Einschränkung des Geltungsbereichs

Eine Erweiterung des Geltungsbereiches kann im Zusammenhang mit einem Überwachungsaudit oder in einem gesonderten Audit erfolgen. Nach Eingang des Antrages erhält die Organisation zunächst eine genaue Aufstellung der mindestens einzureichenden Unterlagen. Diese werden vom Auditor geprüft, der die Organisation dann über ggf. erforderliche Maßnahmen informiert. Werden die Anforderungen für einen Teil des Geltungsbereichs eines Zertifikates dauerhaft nicht erfüllt, kann der Geltungsbereich des Zertifikates von der Zertifizierungsstelle eingeschränkt werden.

Aussetzung und Wiederherstellung des Zertifikates

Sofern der Auftraggeber seine vertraglichen oder finanziellen Pflichten gegenüber Intechnica Cert GmbH nachweislich verletzt, ist Intechnica Cert GmbH dazu berechtigt, das erteilte Zertifikat zeitlich befristet auszusetzen. Intechnica Cert GmbH ist insbesondere berechtigt, das Zertifikat zeitweise außer Kraft zu setzen, wenn
– das zertifizierte Managementsystem die Zertifizierungsanforderungen – einschließlich der Anforderungen an die Wirksamkeit – dauerhaft oder schwerwiegend nicht erfüllt.
– der zertifizierte Auftraggeber die notwendige Durchführung der Überwachungs- oder Rezertifizierungsaudits nicht fristgerecht gestattet.
– der Auftraggeber irreführende Angaben bezüglich seiner Zertifizierung macht
– Zertifizierungsdokumente oder Teile in irreführender Weise nutzt
– über Änderungen im Managementsystem nicht informiert
– der Auftraggeber freiwillig um eine Aussetzung bittet

Wenn der Auftraggeber bis spätestens 6 Monate nach einer Aussetzung einen anforderungsgerechten Zustand nachweisen kann, kann die Zertifizierung wieder hergestellt werden. Kann innerhalb von 6 Monaten ein anforderungsgerechter Zustand nicht bzw. nur teilweise erreicht werden, wird das Zertifikat zurückgezogen bzw. der Geltungsbereich des Zertifikates eingeschränkt.

Zurückziehung des Zertifikates

Intechnica Cert GmbH ist berechtigt das Zertifikat zurückzuziehen, wenn
– die Frist zur Lösung der Probleme, die zur Aussetzung des Zertifikates geführt haben, abgelaufen ist
– wenn der Auftraggeber nach Aussetzung weiterhin für seine Zertifizierung wirbt
– der Auftraggeber die Zertifizierung in einer Art und Weise nutzt, die die Zertifizierungsstelle oder das Zertifizierungssystem in Misskredit bringt
– sich herausstellt, dass die Voraussetzungen, die zur Erteilung des Zertifikates notwendig waren, nicht gegeben waren
– der Auftraggeber das Zertifizierungsverfahren in unzulässiger Weise beeinträchtigt hat, so dass die Objektivität, Neutralität oder Unabhängigkeit des Bewertungsergebnisses nicht gewährleistet war.

Nach Aussetzung oder Zurückziehung der Zertifizierung ist die Verwendung des Zertifikats und des Zertifizierungszeichens in allen Kommunikationsmedien einzustellen, die Verweise auf den Zertifizierungsstatus enthalten. Der Auftraggeber ist in diesen Fällen verpflichtet, das Zertifikat zurückzugeben.

Klicken Sie auf die unten stehenden Links für detaillierte Informationen zu unseren Verfahren

Unternehmenspolitik, Unparteilichkeitserklärung, Zertifizierungsprozess, Beschwerdeverfahren, Informationsanfrage