Die Bundesregierung hat zur Umsetzung der im Pariser Abkommen festgelegten Ziele einen Klimaschutzplan 2050 angelegt und durch das Klimaschutzprogramm 2030 konkretisiert. Im Dezember 2019 sind erste Gesetze zur Zielerreichung in Kraft getreten, allen voran das Bundes-Klimaschutzgesetz.
Mit dem KlimaschutzG sollen die Treibhausgasemissionen schrittweise um mindestens 55 % bis zum Zieljahr 2030 gesenkt werden. Eine Verteuerung der fossilen Brennstoffe (sog. CO2-Steuer) für Zwecke des Heizens und der Mobilität wird aber erst ab 1.1.2021 in Kraft treten. Stufenweise bis 2025 erhöht sich die Abgabe pro Tonne CO2 von 10 auf 35 EURO. Ab 2026 wird der Emissionshandel dann komplett freigegeben. Der Preis pro Tonne CO2-Emission ist dann zwischen 35 – 60 EUR gedeckelt.
Kohlendioxidausstoß von Neufahrzeugen
Neu zugelassene PKW dürfen ab 1.1.2021 nicht mehr als 95 g Kohlendioxid pro Kilometer (Flottenverbrauch) ausstoßen. Dies entspricht einem durchschnittlichen Verbrauch von 3,6 Liter Diesel bzw. 4,1 Liter Benzin.
Vergünstigungen für Hybrid- und Elektrofahrzeuge
Der Umweltbonus für Elektroautos wird bis 2025 verlängert, die Kaufprämie von 4.000 auf 6.000 EUR erhöht, für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 EUR bei einem maximalen Netto-Listenpreis von 40.000 EUR.
Die Sonderregelung für die Dienstwagenbesteuerung von auch privat genutzten Elektro- und Hybridfahrzeugen wird bis Ende 2030 verlängert, aber wie folgt modifiziert:
- Für die Besteuerung mit 0,5 Prozent des inländischen Listenpreises sind weitere Nachweise erforderlich:
- Anschaffung zwischen 01. Januar 2022 und 31. Dezember 2024: max. CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro km oder (rein elektrische) Mindestreichweite von 60 km
- Anschaffung ab 01. Januar 2025: max. CO2-Ausstoß von 50 Gramm pro km oder Mindestreichweite von 80 km
- Bei Anschaffung ab dem 01. Januar 2019 kann eine Besteuerung mit 0,25 Prozent des inländischen Listenpreises erfolgen, wenn das Fahrzeug keine Emissionen ausstößt und der Bruttolistenpreis unter 40.000 Euro liegt (Anpassung an die Vorgaben des Klimaschutzprogramms 2030)
Sonderabschreibungen für Elektrolieferfahrzeuge
Für die Anschaffung rein elektrisch betriebener Lieferfahrzeuge wird eine Sonderabschreibung geschaffen, die über zehn Jahre laufen soll. Zusätzlich zu den regulären Abschreibungsmöglichkeiten können Unternehmen im Jahr der Anschaffung die Hälfte der Anschaffungskosten steuerlich abschreiben.
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