Die Echa ist der Vorgabe der Abfallrahmenrichtlinie, Artikel 9, nachgekommen und hat eine Datenbank für Erzeugnisse und Produkte, welche einen besonders besorgniserregenden Stoff enthalten, eingerichtet. Diese SCIP (Substances of Concern in Products) Datenbank soll sicherstellen, dass jederzeit Informationen über Erzeugnisse, die einen SVHC-Stoff enthalten, über den gesamten Lebenszyklus hinweg verfügbar sind.

Diese Informationen sollen beispielsweise abfallhandelnden Unternehmen zur Verfügung stehen und ein verbessertes Risikomanagement im Rahmen der Abfallbehandlung sowie eine höhere Recyclingqualität maßgeblich unterstützen. Auch Endverbraucher profitieren von dieser Neuerung, denn sie können auf Anfrage weitere Informationen erhalten.

Alle Unternehmen, die Erzeugnisse mit besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHCs) der Kandidatenliste in einer Konzentration von mehr als 0,1 Gewichtsprozent (w/w) in den EU-Markt importieren oder dort herstellen, sind ab dem 5. Januar 2021 verpflichtet, Informationen in Form eines Dossiers über diese Erzeugnisse bei der ECHA einzureichen. Diese Notifizierung ist im Gegensatz zu REACH mengenunabhängig.

Beispiele für besonders besorgniserregende Stoffe sind Blei, Phthalate, PAKs, Chrom VI, bromierte Flammschutzmittel, perfluorierte Beschichtungsstoffe zur Imprägnierung, UV-Initiatoren, Bisphenol A und viele mehr. Eine komplette Übersichtsliste über alle bisher in der Kandidatenliste enthaltenen Stoffe finden Sie hier: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table

Überprüfen Sie noch heute Ihre Erzeugnisse und Produkte, welche Sie in die EU einführen, ob diese einen Sie einen der Listenstoffe enthalten.

Möchten Sie weitere Informationen zu diesem Thema erhalten oder benötigen Sie Unterstützung bei einer Meldung eines Erzeugnisses oder Produkts? Unsere Berater stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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